Aufzugswartung als beauftragte Person (TRBS 3121)
Monatliche Sicht- und Funktionskontrolle Ihrer Aufzugsanlagen durch eine schriftlich beauftragte, eingewiesene Person – mit vollständiger Dokumentation.
Was die Kontrolle umfasst
Als „beauftragte Person“ im Sinne der TRBS 3121 (Betriebssicherheitsverordnung) übernehmen wir die monatliche Sicht- und Funktionskontrolle Ihrer Aufzugsanlagen entlang eines festen Prüfschemas – und melden Auffälligkeiten unverzüglich.
- Zugänge zu Fahrschacht, Triebwerk und Schalteinrichtungen frei und sicher begehbar
- Fahrkorb kann nicht anfahren, solange eine Schachttür geöffnet ist
- Schachttür lässt sich nicht öffnen, solange der Fahrkorb außerhalb der Entriegelungszone steht
- Übliche Haltegenauigkeit an allen Haltestellen
- Notrufeinrichtung funktionsfähig, Hinweise zur Personenbefreiung aktuell
- Notbremsschalter bzw. Tür-Auf-Taster wirksam
- Schachtwand an den Zugangsseiten unbeschädigt (bei Fahrkörben ohne Fahrkorbtür)
- Fahrkorbbeleuchtung funktionsfähig
- Fahrkorb- und Schachtwände/-türen ohne mechanische Beschädigung
- Bestimmungsgemäße Benutzung nach Herstellervorgaben
Referenz
Aktuell betreuen wir im Auftrag einer Wohnungsbaugesellschaft im Rhein-Sieg-Kreis 30 Aufzugsanlagen nach diesem Schema – mit monatlicher Kontrolle je Anlage und Dokumentation als fester Bestandteil der Abrechnung.
Bei Mängeln
Jede Kontrolle wird schriftlich dokumentiert. Mängel melden wir unverzüglich dem Betreiber; bei einer möglichen Gefährdung von Personen wird die Anlage außer Betrieb gesetzt und die Gefahrenstelle gesichert.
Klare Abgrenzung
Unsere Kontrolle ersetzt nicht die Wartung/Instandhaltung durch die Aufzugsfirma und nicht die wiederkehrende Haupt- bzw. Zwischenprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die Personenbefreiung ist nur bei gesonderter, anlagenspezifischer Beauftragung und Einweisung Teil unserer Aufgabe.
Aufzugsanlagen in guten Händen wissen
Nennen Sie uns die Anzahl der Anlagen – wir melden uns mit einem passenden Angebot.